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Online-Gebäudeenergieausweis

Der bedarfs- bzw. verbrauchsbasierte Online-Gebäudeenergieausweis ist ein Instrument zur Betreuung der Kundengruppe Wohn- bzw. Nichtwohngebäudeeigentümer.


Mit der geprüften Software der Firma enopass können Sie auf Ihrer Homepage ein Online-Formular zur Erstellung eines solchen Ausweises einbinden. Ihre Kunden, die einen Internetanschluss besitzen, geben bequem zu Hause die Daten Ihres Gebäudes ein. Kunden ohne eigenen Internetanschluss können sich beim Ausfüllen des Formulares von einem Berater in Ihrem Kundencenter unterstützen lassen. Dieser benötigt für die Dateneingabe keine Zusatzqualifikation.

Auf schriftliche Anfrage an Herrn Griebenow (wilfried.griebenow@vng.de) können Stadtwerke und sonstige Energieversorgungsunternehmen einen Testzugang beantragen.

gesetzliche Ausgangslage :

  • Nach § 16 Abs. (1) EnEV ist der Bauherr eines (Wohn- oder Nichtwohn-)Gebäudes, der zugleich Eigentümer ist, verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen.
  • Nach § 16 Abs. (2) EnEV ist der Verkäufer/Vermieter eines mit einem (Wohn- oder Nichtwohn-) Gebäude bebauten Grundstücks verpflichtet, dem potenziellen Käufer/Mieter einen Energieausweis zugänglich zu machen, der gem. § 29 Abs. (2) Nr. 1 EnEV ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude zugänglich gemacht werden muss.
  • Nach § 16 Abs. (3) EnEV sind für öffentliche Gebäude (Behörden, öffentl. Einrichtungen) mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche Energieausweise zu erstellen, die gem. § 29 Abs. (2) Nr. 2 EnEV ab 01.07.2009 ausgehängt werden müssen.


Folgende Nutzungsvarianten bieten wir Ihnen an:

Leistungserbringung über Standard

Hierzu besteht ein Nutzungsvertrag zwischen VNG und EVU, wo die Leistungserbringung beschrieben und per Preisblatt beziffert ist. Die Endkunden nehmen die Leistung vom EVU in Anspruch und erhalten eine Rechnung.

Leistungserbringung über PIN

Bevor der Endkunde die Leistung (Erstellung des Energieausweises, Dateneingabe) in Anspruch nehmen kann, muss er vom EVU eine sog. PIN (Zugangscode) erwerben. Das EVU bestellt bei VNG die benötigte Anzahl von PIN. Die PIN hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.


Kurz und Knapp:

Warum den VNG Service zum Online-Gebäudeenergieausweis (GEA) nutzen?

Aus Sicht des EVU:

  • Unterstützung Ihrer Kunden zur Umsetzung der gesetzlichen Notwendigkeit zum Thema GEA
  • Platzierung des Onlinetools auf dem eigenen Unternehmens-Portal
  • Gestaltung des Onlinetools im eigenen Corporate Design
  • Auswahl kundenfreundlicher Abrechnungsvarianten (Standard, PIN)
  • Unterstützung im Rahmen Ihrer Kundebindung

Aus Sicht des Antragstellers:

  • Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis durch standardisiertes Online-Verfahren
  • Bequem von zu Hause aus einzulösen
  • Gebäudefoto kann integriert werden
  • Objektive energetische Gebäudebewertung durch externen qualifizierten Energieberater
  • Rechtssicher nach neuster ENEV
  • Energetische sinnvolle Modernisierungshinweise als Anlage zum Energieausweis
  • Ausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig
Testzugang GEA
Testzugang-GEA

Hier gelangen Sie zum Testzugang.

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Kundenmeinung

"Der Gebäudeenergie-ausweis gewinnt in letzter Zeit zunehmend an Bedeutung. Da kam die Online-Plattform zur Erstellung des Gebäudeenergieausweises gerade recht.
Dieser schnelle und unkomplizierte Service wird von vielen unserer Kunden sehr geschätzt."

Dipl.-Ing. Jörg Tottewitz, Vorstand SW Annaberg-Buchholz Energie AG